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Director's Dealings
Die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach § 15a WpHG sehen vor, dass Geschäfte in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften unverzüglich veröffentlicht werden müssen. Dies gilt auch für ihre Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Verwandte ersten Grades. Wir werden alle betreffenden Geschäfte auf dieser Website veröffentlichen. |
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